Der Wechsel der KFZ-Versicherung gehört zu den einfachen Möglichkeiten der Verbraucher, die in den meisten Fällen stark strapazierte Haushaltskasse etwas zu entlasten. Einen sehr guten Überblick zu den günstigsten Angeboten bietet zum Beispiel das Internet. Hier stehen den Autofahrern mittlerweile unzählige Vergleichsportale zur Verfügung. Allerdings sollte vor dem Vergleichen der KFZ-Versicherung unbedingt sichergestellt werden, dass es sich bei einem Vergleichsportal um einen neutralen Anbieter handelt. Dieses lässt sich sehr leicht durch einen prüfenden Blick in das Impressum der jeweiligen Seite sicherstellen.
Vor dem Wechsel zu einer günstigeren KFZ-Versicherung muss auf jeden Fall der alte Vertrag gekündigt werden. Hier gibt es die Unterscheidung zwischen der ordentlichen und außerordentlichen Vertragskündigung. Die ordentliche Kündigung kann immer bis spätestens vier Wochen vor dem Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen werden. Falls diese Frist vom Versicherungsnehmer nicht eingehalten wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr.
Der Versicherungsnehmer kann unter bestimmten Umständen von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen, zum Beispiel wenn die KFZ-Versicherung teurer wird. Ein außerordentliches Kündigungsrecht haben beide Vertragsparteien, wenn ein Schadensfall eintritt. In dem Fall behält sich das Versicherungsunternehmen das Recht vor, dem Versicherten zu kündigen. Dieses Recht hat aber der Versicherte im Schadensfall auch. Allerdings wird bei jedem neuen Vertragsabschluss genau dieser Sachverhalt abgefragt und wirkt sich bei Suche nach einem neuen Anbieter negativ aus.
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